私はフリーランスのグラフィックアーティストです。 私は、アート、グラフィック(グラフィック)デザイン、商業の端にある自主プロジェクトと委託プロジェクトに取り組んでいます。
Absinthe Films
Blue Tomato
Carhartt Work in Progress
Diesel
Freshcom
Gnu Snowboards
Gottlieb Duttweiler Institute
H&M Home
K1X
KiFF
Levis
Puma
Red Bull
Stall 6
Swatch
Swisscom
The Gushi Agency
Thirdeyeland
Wemoto
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(Sm)Art Direction
Analog Animation
Artistic Brand Interpretation
Branding
Corporate Identities
Customizing
Concepting
Editorial Design
Future Brainstorming
Graphic Design
Illustration
Iconization
Ideation
Mural Painting
Speculative Design
Trend Consulting
Teaching
Visionary Design
Workshops
...
Solo Exhibitions:
2016 Welcome to Paraside. Rathaus Aarau
2013 Stay alive or die tryin'. Soon Gallery Bern
2010 Steal & Copy. Galerie Bleifrei Aarau
Group Exhibitions (a selection):
2018 Auswahl18. Aargauer Kunsthaus, Aarau
2018 ArtXFour. Galleria Sacchetti, Ascona, CH
2018 Swiss Design by ProHelvetia. Milano, IT
2017 Dubai Design Week. Dubai, UAE
2015 Jungkunst X. Winterthur, CH
2013 Knotenpunkt. Hamburg, DE
2012 Bread & Butter. Berlin, DE
2011 Artyou. Basel, CH
2011 Jungkunst. Winterthur, CH
2010 Artig. Basel, CH
2009 Ink on your floor. Graz, AT
2008 Urban Feedback. Basel, CH
2008 Atelier Romanza. Aarau, CH
...
I grew up on the Swiss countryside spending my teenage years skateboarding on gravel roads, playing Streetball (the 90ies version of Basketball) next to cows (not to be confused with the Chicago Bulls), snowboarding and drawing.
Later I found myself in the graphic department of Europeans leading streetwear brand Carhartt WIP, then ran my own magazine called Amateur Magazine for nearly 8 years, organized live art battles & painting events and was proud member of the Die Seiner art collective.
Since 2011, I work as a freelancer.
I recently made my Master Degrees in Design (Field of Excellence Trends) at Zurich University of the Art (ZHdK) and launched my Master work – a DIY pinball machine kit – successfully on Kickstarter.
These days, I'm busy finding the right balance between new self-initiated projects, art on paper/t-shirts/walls, commissioned client works and teaching about creativity and making.
Always working, never at work.
Art Direction, Layout, and almost everything else too.
200 artists presented in 15 issues on +1000 pages.
Organizing and art directing an exhibition dedicated to T-Shirts.
100 T-Shirts selected by 10 European T-Shirt collectors.
Gallery Starkart, Zürich.
Concept and Art Direction for a live painting event with Swiss and German urban artists, including art auction on-site.
Presenting partner Swatch.
Concept and Art Direction of one of the world's biggest live art battles.
The invited artists had to go through three rounds and paint on different objects to know who is best.
Know your roots! Art and design collective of Thomas Walde, Florian Hauswirth, and me.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Alain Schibli
(der Gestalter). Mit der Erteilung eines Auftrages (mündlich oder schriftlich) anerkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungen
Der Gestalter erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Gestaltung, Grafik und
Illustration: Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung, Konzeption und Entwurf, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung.
3. Grundlagen der Zusammenarbeit
Der Gestalter verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und
verantwortungsbewusst zu erledigen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Alain Schibli alle Unterlagen und Informationen sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind,
zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.
4. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen durch den Gestalter geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen,
Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich dem Gestalter. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügen. Aus diesem
Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Gestalters nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details –
vorzunehmen.
5. Nutzungsumfang und Nutzungsrecht
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch den Gestalter geschaffenen Werke ergibt sich aus
dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von dem Gestalter geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt
werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den
Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von dem Gestalter geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis des Gestalters
einzuholen und gemäss SGD Honorarsystem zu entschädigen. Will der Auftraggeber nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder
gestalteten Konzepte, Skizzen, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechtes. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur
Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. An den Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwirbt der
Auftraggeber kein Eigentum. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche, honorarwirksame Vereinbarung.
6. Externe Zulieferung
Der Gestalter ist berechtigt zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. Gegenüber Dritten
handelt der Gestalter stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.
7. Präsentationen
Der Gestalter erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen, ausgenommen das erste Vorgespräch
(Briefing). Die Ausarbeitung von Vorschlägen und Unterlagen, die dem Kunden einen Entscheid über die Zusammenarbeit ermöglichen (Präsentation), werden nach Vereinbarung abgerechnet. Wird
derAuftrag nach Erstellen des Layouts annuliert, werden die Kosten für die Konzeption,
Layoutausführung sowie Materialkosten vollumfänglich verrechnet. Das Präsentationsentgelt
beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.
8. Haftung
Mängel sind dem Gestalter unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist
unverzüglich nach Empfang der Leistungen anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft des Gestalters zur Mängelbehebung entstehen, trägt der
Auftraggeber.
Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit
der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt der Gestalter keine Haftung. Ebenso haftet er nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine
Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Gestalter unter der Annahme
verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Gestalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden
oder Fehler, die der Auftraggeber bzw. ein Zulieferer verschuldet hat.
9. Namensnennung und Belegexemplare
Der Gestalter ist zur Anbringung seines Namens (Alain Schibli), seines Alter Egos (Lain) oder
seines Logos auf jedem von ihm entworfenen Werk oder Produkt berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können mit dem Auftraggeber abgesprochen werden. Von allen produzierten Arbeiten sind dem
Gestalter unaufgefordert 3 einwandfreie Belege (bei Kleinstauflagen oder wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Dem Gestalter steht das Recht zu, diese Belege als
Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen (Eigenwerbung).
10. Druckaufträge
Bei Druckaufträgen erhält der Kunde ein «Gut zum Druck» und hat dieses zu kontrollieren, zu
visieren und innerhalb der gesetzten Frist zurückzusenden. Der Gestalter lehnt jede Haftung ab, wo Fehler oder Aenderungswünsche vom Auftraggeber beim «Gut zum Druck» nicht beanstandet wurden,
oder wenn der Kunde das «Gut zum Druck» nicht rechtzeitig zurücksendet und es dadurch zu Terminverschiebung seitens der Druckerei kommt. Wird auf die Farbtreue des Druckgutes grossen Wert gelegt,
so wird zusätzlich zum «Gut zum Druck» ein elektronisches oder ein analoges Proof (Andruck) erstellt. Diese Dienstleistung wird dem Kunden zusätzlich verrechnet. Farbabweichungen unter 20% sind
jedoch auch bei vorrangigem Proof nicht auszuschliessen. Der Gestalter lehnt jegliche Haftung bei solch minimalen Farbabweichungen ab.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist von Rechnungen ist, sofern zwischen den Parteien keine weiteren
Vereinbarungen getroffen wurden, innert 30 Tagen rein netto. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat der Gestalter Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. Enthält die
Auftragsbestätigung ein Kostendach und erkennt der Gestalter, dass dieses zur Realisierung des Leistungsumfangs nicht ausreicht, teilt er dies dem Kunden frühzeitig mit und informiert ihn über
den erwarteten Zusatzaufwand. Akzeptiert der Kunde den Zusatzaufwand, wird ein neues Kostendach vereinbart. Andernfalls hat der Kunde die Wahl, entweder den Leistungsumfang zu reduzieren oder vom
Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Vertragsrücktritts sind die vom Gestalter bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Aarau.
BTNY, Alain Lain Schibli, Asylstrasse 11/13, 5000 Aarau.